AGB´s
Die folgenden Bedingungen gelten für Geschäftsabschlüssen betreffend alle Reinigungsdienstleistungen der Firma SauberZirkel, (Patrick Michael Stöhr & Jochen Kaiser) exklusive Winterdienst und Verkauft von technischem Equipment.
1. Geltung
- Unsere Abschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten ebenso für alle künftigen Verträge im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung, auch wenn eine Bezugnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte.
- Es gilt das österreichische Recht.
- Diese AGBs sind Teil aller unserer Geschäftsverträge.
- Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, z.B. mündliche Regelungen sowie allfällige AGBs des Auftraggebers gelten nicht als Vertragsinhalt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde.
- Wir behalten uns das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGBs ist auf unserer Webseite abrufbar und gilt mit ihrer Veröffentlichung als wirksam.
2. Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss kommt durch beiderseitige Unterfertigung unseres Werkvertrages zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend.
- Ein Vertragsabschluss kommt durch die Annahme unseres Angebots zustande, sobald der Werkvertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
- Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns gesondert anerkannt werden.
- Ein Angebot gilt ab dem Zeitpunkt als angenommen, sobald SauberZirkel entweder eine Angebotskopie oder eigens eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Unterschrift und/oder Firmenstempel zugesandt wird.
- Wir fassen ein Angebot ebenso als angenommen und bestätigt an, wenn die im Angebot beschriebene Dienstleistung nach mündlicher Zusage oder Handschlag ohne Einwand und Einspruch des Auftraggebers in Anfang genommen und ausgeführt wird.
3. Vertrags Dauer und Vertrags Auflösung
- Für Dauerreinigung gilt der Vertrag ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich im Fall einer Nichtkündigung um ein weiteres Jahr. Kündigungsmöglichkeit besteht jeweils zum 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12, wobei die Kündigung 3 Monate vor Quartalsablauf erfolgen muss.
- Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Ersatzleistung erbringen zu müssen.
- Eventuelle Reklamationen über Nichtleistungen der Monatsarbeiten müssen sofort, jedoch spätestens bis zum Folgemonat bei uns gemeldet werden, ansonst hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Vergütung.
- Bei einmaligen Aufträgen, gilt der Auftrag mit einmaliger Durchführung als abgeschlossen.
- Für die Stornierung und Rücknahme von bereits erteilten Aufträgen wird eine Stornogebühr von 20% des vereinbarten Angebotspreises berechnet.
4. Preise
- Die angebotenen und bestätigten Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, jeweils in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Leistungen gelten als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen.
- Alle Preise basieren auf Lohn und Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotsstellung. In den Nettopreisen sind alle Kosten für Lohn-, Material und Transportkosten enthalten.
- Bei Pauschalaufträgen sind die Kosten für die Beistellung von Reinigungsutensilien und erforderlichen Reinigungsgeräten enthalten. Unsere Preise richten sich nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag und werden nach den dortigen Vorgaben berechnet. Sie enthalten alle zusätzlichen Aufschläge an Gefahren,- Schmutz,- und Erschwerniszulagen. Ebenso werden notwendige Versicherungen mit einbezogen.
- Als Ausgangsbasis für die Umrechnung der Preise ist, sofern aus den Vertragsunterlagen keine Preisbasis für die Umrechnung ermittelt werden kann, der (umgerechnete) Preis des vorhergehenden Jahres zugrunde zu legen.
- Bei Lohnsteigerungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt unsere Preise entsprechen der Bestätigung durch die Paritätische Kommission in voller Höhe anzuheben.
5. Leistungsumfang
- Die Reinigung gilt nur für normale Verschmutzung. Nicht in unserem Leistungsumfang enthalten ist:
- eine darüberhinausgehende Reinigung, Abtransport von Gegenständen,
- die Bearbeitung von nicht wasserlöslichen Flecken insbesondere Teer, Lack, ausgehärteter Polyurethanschaum Kleberückständen, Farb- und Mörtelspritzer auf Fenster und Glasfassaden mit Spezialmitteln,
- die Reinigung von ekelerregenden Verschmutzungen insbesondere Kot, Urin, Erbrochenes, Blut, Gewebereste und Gewebeflüssigkeiten und Leichenteilen.
- Diese Leistungen werden von uns als Regieleistungen verrechnet.
- Etwaige Mängel unserer Reinigung sind unverzüglich an SauberZirkel bekanntzugeben. Die Mängelansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf Verbesserung.
- Im Falle des Fehlschlagens der Verbesserung sind die Mängelansprüche bei sonstigem Verlust schriftlich der Geschäftsleitung anzuzeigen.
- Wir haben unserem Reinigungspersonal ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen, Schränke, Schreibtische und sonstige Behältnisse zu öffnen sowie betriebsfremde Personen zur Arbeitsstelle mitzunehmen.
- Unsere Arbeitskräfte sind gehalten, Anweisungen, betreffend der Durchführung der Reinigungsarbeiten nur von den Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen.
- Eine Behinderung der Auftragserfüllung infolge höherer Gewalt oder Streik im Betrieb des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zur Auflösung des Vertrages.
- Leistungen werden von SauberZirkel nur in dem Umfang erbracht in denen Sie vereinbart wurden.
- Weitergehende Leistungen, wie z.B. Reinigungsarbeiten nach Professionisten anlässlich der Adaptierung werden separat verrechnet.
- Am Arbeitsort muss vom Auftraggeber eine Entnahmemöglichkeit von Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden.
- Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte geht zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Handwaschseifen, Handtüchern und Toilettenpapier.
6. Entrümpelung sperriger Möbel:
- Im Rahmen unserer Entrümpelungsdienstleistungen übernehmen wir das Tragen sowie, auf Wunsch, die Entsorgung sperriger Möbelstücke, wie Schränke, Betten, Tische und Stühle, aus dem Haus oder der Wohnung.
- Bitte beachten Sie, dass sämtliche Möbelstücke vor der Entrümpelung vollständig entleert sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, das Ausräumen der Möbel gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Entsorgung von Restmüll, Lebensmitteln anderen Materialien.
- Die Entsorgung von Restmüll, Papier, Glas, Metall, Lebensmitteln und anderen Materialien erfolgt separat und wird gegen einen zusätzlichen Aufpreis durchgeführt.
- In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Organisation und Bereitstellung geeigneter Container für die Entsorgung, was zusätzliche Kosten verursacht.
8. Gefährliche und Umweltschädliche Stoffe
- Farben sowie andere gefährliche und umweltschädliche Stoffe werden von uns gemäß den geltenden österreichischen und EU-rechtlichen Bestimmungen fachgerecht entsorgt.
- Diese Entsorgung erfolgt unter Einhaltung aller relevanten Umweltvorschriften und Sicherheitsstandards und wird gegen einen gesonderten Aufpreis durchgeführt.
9. Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt der Rechnungslegung in Bar oder binnen 14 Tagen bei Überweisung. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 20% Verzugszinsen. Sollte die Rechnung weiterhin nicht beglichen werden, behalten wir uns das Recht vor, eine Inkassofirma einzuschalten.
- Der Auftraggeber hat uns jedenfalls als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes) zu ersetzen.
- Mehrere Liegenschaftseigentümer haften solidarisch.
- Der Hausverwalter haftet neben den Liegenschaftseigentümern als Bürger und Zahler, wenn er deren vollständigen Namen und Adresse bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß bekannt gibt.
- Bei Übertragung der Liegenschaft oder bei Wechsel der Hausverwaltung hat der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Kündigung des mit uns abgeschlossenen Vertrages zu sorgen.
- Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur mit gerichtlich festgestellten oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten.
10. Arbeitszeit
- Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Leistungszeitraum „Werktags zwischen 6. 00 und 18.00 Uhr“ vereinbart.
- Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die Reinigungsarbeiten so einzuhalten, dass weder der Betrieb des Auftragsgebers behindert, noch die Reinigungsarbeiten des Auftragsnehmers erschwert werden.
11. Haftung und Gewährleistung
- Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. Unsere Haftung ist jedenfalls mit unserer Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen und schriftlich aufzuzeichnen.
- Eine Verlängerung der Gewährleistung tritt wegen Mangelerhebung nicht ein.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf schadensgeneigte Stellen (zB. Wegbegrenzungssteine, hervorstehende Kanaldeckel oder sonstige Gegenstände, grobe Unebenheiten, und Ähnliches) hinzuweisen, widrigenfalls entfällt bei Beschädigung für den Auftragnehmer jegliche Haftung.
- Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung ins besonders durch Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Dauerfestigkeit des Gewebes, ungenügende Farbechtheit von Druck und Farben, frühere unsachgemäße Behandlung und verborgene Mängel.
- Wir haften nur für Schäden die von unseren eigenen Mitarbeitern aus grober Fahrlässigkeit begangen wurden. In Falle einer Haftung ersetzen wir nur den Geldersatzwert bis zur Höhe des Zeitwertes.
- Wir haften nicht für Ertrags- und Verdienstausfall, Regressansprüche Dritter.
- Ergibt sich trotz vorheriger Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass ein Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages schriftlich zu.
- Am Auftragsende verpflichtet sich der Auftragsgeber, sofort gemeinsam mit unserem Sachbearbeiter eine Objekt Abnahme durchzuführen, um Mängel und Schäden sofort mittels eingeschriebenen Briefs bekanntzugeben. Später behauptete Mängel und Schäden werden nicht zur Kenntnis genommen. Findet keine Schluss Begehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen.
12. Laufzeit
- Wird im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Laufzeit nicht ausdrücklich vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann mittels Schriftlicher Bekanntgabe unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartal gekündigt werden.
- Der Leistungszeitrum umfasst für gewöhnlich den Leistungszeitraum zwischen 1. November des laufenden Kalenderjahres und dauert bis zum 31. März des nachfolgenden Kalenderjahres.
13. Zugang zu Räumlichkeiten und Bereitstellung von Schlüsseln
- Der Auftragnehmer benötigt für alle versperrten Räumlichkeiten, die zur Reinigung oder Entrümpelung übergeben werden, zwei funktionsfähige Schlüssel. Diese Schlüssel sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Im Falle eines Schlüsselverlusts übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich der Kosten für den Ersatz des verlorenen Einzelschlüssels. Eine Erstattung von Kosten für eine Zentralschließanlage oder ähnlichen Sicherheitssystemen erfolgt nicht.
- Es ist sicherzustellen, dass der freie und uneingeschränkte Zugang zur Arbeitsstelle für unsere Mitarbeiter jederzeit gewährleistet ist.
- Sollten wir aufgrund eines fehlenden Zugangs (z. B. nicht übergebene Schlüssel oder unzugängliche Räume) unsere Arbeit nicht wie vereinbart ausführen können, behalten wir uns das Recht vor, die betroffenen Räume nicht zu reinigen oder zu entrümpeln.
- Wartezeiten, vergebliche Anfahrten sowie damit verbundene Kosten, wie Anfahrtskosten, Entsorgungskosten und Kosten für Sondermüll, werden gesondert nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
- Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Reinigungsarbeiten benötigt der Auftragnehmer zudem einen geeigneten Raum des Auftraggebers zur Lagerung von Maschinen, Geräten und Materialien sowie einen Raum für das Personal. Ein Strom- und Kaltwasseranschluss ist ebenfalls bereitzustellen.
14. Abweichende Bestimmungen
- Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jedes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
15. Abwerben von Personal
- Abwerben unseres Reinigungspersonales für den eigenen Betrieb (Umstieg auf Eigenreinigung) oder für einen Mitbewerber (Wechsel des Reinigungsunternehmens) zieht eine Vertragsstrafe von 3 Monatspauschalen nach sich; das richterliche Mäßigungsrecht hierfür wird ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz an der Donau.
- Wir können jedoch auch ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anrufen.
- Der Vertrag unterliegt Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (salvatorische Klausel)
- Sollte ein Vertragspunkt unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Klausel gleichwertige zulässige Bestimmung als vereinbart. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt.
- Die folgenden Bedingungen gelten für Geschäftsabschlüssen betreffen Winterdienstleistungen mit der Firma SauberZirkel. Sie sind für alle neu geschlossenen Verträge und Vereinbarungen ab 01.01.2024 gültig.
18. Vertrags Leistung und Verpflichtung
- SauberZirkel reinigt die im Vertrag angeführten Flächen. Diese sind von Schnee zu säubern und im Fall von Glatteis zu bestreuen.
- Der Standard Service erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, entsprechend den behördlichen Vorschriften.
- Für die verkehrssichere Ausführung der Arbeiten wird die Haftung übernommen.
- Ein Anspruch auf bestimmte Zeit der Arbeitsausführung besteht nicht. Ende März findet die Reinigung der zu streuenden Flächen von Streumaterial statt.
- SauberZirkel braucht Ansammlungen von Schnee und Eis, die nicht auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind, nicht in einem Arbeitsgang entfernen. Das gilt vor allem für Anhäufungen durch Dachlawinen, Anhäufungen von Straßenräumgeräten und Eisbildung durch ausfließendes Wasser.
- Mangels besonderer Vereinbarungen werden solche Gefahrenstellen nur im Rahmen der durch die allgemeine Wetterlage erforderlichen Arbeiten entfernt.
- SuberZirkel ist nicht zur Beseitigung von Quellen, die zur Eisbildung, Ablagerung von Schnee oder anderen Verunreinigung führen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Entfernung von Schneewechten oder Eis auf Dächern.
- Reinigungsarbeiten im Winterdienst beziehen sich ausschließlich auf die durch Schnee, Eis und Frost entstehenden Behinderungen, sowie die Entfernung von Streugut gegen Ende der Wintersaison.
- Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeit hat der Auftraggeber keinen Einfluss.
- Das erforderliche Gerät und Streumaterial werden von SauberZirkel beigestellt.